Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Ankaufsvoraussetzungen
Wir kaufen Waren von Privatpersonen, die nicht in Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit handeln.
Der Verkäufer versichert, dass er Eigentümer der angebotenen Artikel ist.
Der Verkäufer verpflichtet sich, die jeweils geltenden Zustandsvorschriften einzuhalten.
II. Angebote / Vertragsschluss
Der Verkäufer bietet uns jeden Artikel einzeln zum Kauf an.
www.verkauf-deine-cds.de, -im Folgenden ‚Käufer’ genannt, behält sich vor, einzelne Angebote oder das komplette Angebot ohne Angabe einer Begründung abzulehnen.
Entsprechen einzelne Artikel nicht den Zustandsvorschriften, behält der Käufer sicher vor, nur einzelne Angebote zu akzeptieren.
Im Falle einer Ablehnung aufgrund zu schlechtem Zustand behält der Käufer sich vor, ein alternatives niedrigeres Angebot zu unterbreiten. Der Käufer wird hierfür die nicht akzeptierte Ware 14 Tage vorhalten. Hört der Käufer dann innerhalb dieser Frist nichts vom Verkäufer, gilt das Angebot als angenommen. Wünscht ein Verkäufer die Rücksendung der nicht akzeptierten Artikel, so hat er die Rücksendekosten zu tragen.
Entsprechen mehr als 50% der eingesandten Waren nicht dem verlangten Zustand, so ist der Käufer berechtigt, die vorverauslagten Einsendekosten mit dem Verkaufserlös der akzeptierten Artikel zu verrechnen.
Der Käufer ist bemüht, die Ware so schnell wie möglich zu bearbeiten, spätestens aber nach 14 Tagen. Hat der Käufer die Ware nach 14 Tagen nicht abgerechnet, kann der Verkäufer die kostenfreie Rücksendung verlangen.
Die Auszahlung erfolgt binnen spätestens 6 Tagen nach Abrechnung.
III. Missbrauch bei Porto.
Der Verkäufer verpflichtet sich, bei Einsendung mehrerer Pakete, diese wirtschaftlich sinnvoll zu bündeln. So ist der Verkauf von täglich 5 Artikeln nicht sinnvoll, in diesem Fall wäre eine Einsendung von wöchentlich 25 Artikeln zu erwägen. Kommt der Verkäufer dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Käufer berechtigt, die Portokosten so zu kürzen, wie diese bei einer wirtschaftlich sinnvollen Versendung angefallen wären. Bei Selbstversendern ist der Käufer berechtigt, die Portospesen bis auf die Höhe der tatsächlich angefallenen Portospesen zu kürzen.